Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma Folientechnik Kurzmann
Sonnenweg 23, 4501 Neuhofen
Sportplatzstraße 4, 4511 Allhaming
E-Mail: office@glasfolierung.at
Die nachstehenden AGB enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im Fernabsatz und im elektronischen Geschäftsverkehr.
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Lieferungen mit Folientechnik Kurzmann (nachfolgend: Verkäufer) an Verbraucher und Unternehmen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers (Unternehmen) unter Hinweis auf seine eigenen Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Folientechnik Kurzmann mit Sitz in Österreich.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an den Verkäufer zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung an den Verkäufer aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten auflistet (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Wenn Ihre Bestellung in mehr als einem Paket versendet wird, kann es vorkommen, dass Sie für jedes Paket eine eigene Versandbestätigung erhalten. In diesem Fall kommt bezüglich jeder Versandbestätigung ein separater Kaufvertrag zwischen uns über die in der jeweiligen Versandbestätigung aufgeführten Produkte zustande. Ungeachtet Ihres Widerrufsrechts nach Ziffer 5 können Sie Ihre Bestellung für ein Produkt vor Zusendung der zugehörigen Versandbestätigung jederzeit kostenfrei stornieren es sei denn es handelt sich um ein speziell für Sie produziertes Produkt. (Ob es sich bei dem Produkt eine Sonderanfertigung handelt ist klar auf den Produktseiten definiert.) Hierbei werden sie gebeten schnellstmöglich mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen um bereits entstandene bzw. noch entstehende Kosten auf einem Minimum zu halten.
Lieferschein oder Rechnung ist im Zweifel zugleich Auftragsbestätigung.
4. Lieferung und Versand
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Auf der Webseite finden Sie Hinweise zur Verfügbarkeit von Produkten, die vom Verkäufer verkauft werden (z.B. auf der jeweiligen Produktdetailseite). Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn dies bei den Versandoptionen des jeweiligen Produktes ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet ist. Der Kaufvertrag kommt gegebenenfalls mit der Versendung einer Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Versendung der Ware zustande. Sofern der Verkäufer während der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellt, dass von Ihnen bestellte Produkte nicht verfügbar sind, werden Sie darüber gesondert per E-Mail informiert. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
Höhere Gewalt und alle Ereignisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, einschl. unrichtiger oder verspäteter Selbstbelieferung, entbinden uns von der Einhaltung eingegangener Lieferpflichten bzw. geben uns das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Liefertermin um die Dauer der Verzögerung zu verschieben. Jedwede Schadensersatzansprüche deswegen sind ausgeschlossen.
5. Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung).
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Folientechnik Kurzmann
Sonnenweg 23
A – 4501 Neuhofen a. d. Krems
Email: office@glasfolierung.at
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr (nur bei einem Konsumenten- bzw. Verbrauchergeschäft) und in der Originalproduktverpackung zurückzusenden. Sie haben jedenfalls die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung für uns mit deren Empfang der Sache.
Zum Thema Rücksendung sind die Details, beschrieben in Ziffer 6 zu beachten!
Besondere Hinweise:
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von Ihnen und dem Verkäufer auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Kein Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht,
- wenn die von Ihnen bestellte Ware Ihren gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken dient.
- für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
- für Waren welche als für Sie persönlich produzierte Spezialanfertigung ausgewiesen sind.
- für Waren die aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.
6. Rücksendungen
Rücksendungen sind ausschließlich mit uns im Vorhinein schriftlich per Email abzuklären.
Sie erhalten zu diesem Zweck von uns die genauen Details zur Durchführung der Rücksendung wie zB.: die zu beauftragende Transportfirma, Kontaktdaten, …
Bei Rücksendungen mit einer anderen als der von uns bekannt gegebenen Transportfirma können wir keine Rückerstattung der auftretenden Transportkosten durchführen!
7. Kein Verzicht
Wenn Sie diese Verkaufsbedingungen verletzen und wir unternehmen hiergegen nichts, sind wir weiterhin berechtigt, von unseren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der Sie diese Verkaufsbedingungen verletzen, Gebrauch zu machen.
8. Minderjährige
Wir bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Falls Sie unter 18 sind dürfen Sie bei glasfolierung.at nur unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten einkaufen.
9. Gewährleistung
Reklamationen sind nur berechtigt, wenn der Mangel an der Ware vor der Verarbeitung unserem Kundenservice gemeldet wurde. Nach Benutzung der Ware lässt sich nicht mehr eindeutig klären, wodurch der Mangel entstanden ist.
Berechtigte Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn diese innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unter Vorlage der Beweismittel eingebracht werden. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Ware führen. Bei der Verarbeitung unserer Waren sind vorhandene Gebrauchsanleitungen zu beachten oder vorherige Proben durchzuführen. Branchenübliche Abweichungen von Qualität, Maßen und Mengen auch bei Sonderanfertigungen mit Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% bilden keinen Grund zu Beanstandungen.
Keine Haftung übernehmen wir für Mängel, die durch Nichtbeachtung unserer Verarbeitungsvorschrift sowie durch Frost, chemische, elektrochemische, Witterungs- oder sonstige nicht vorauszusehende Einflüsse hervorgerufen werden. Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt 2 Jahre.
Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material-, Herstellungsfehler oder Transportschäden aufweisen, so melden Sie bitte solche Fehler sofort gegenüber uns oder dem Transporteur, der die Artikel anliefert. Eine Verpflichtung des Kunden hierzu besteht nicht und ist auch nicht Voraussetzung für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Allerdings können wir ansonsten keine Ansprüche gegen den Transporteur geltend machen. Die Einhaltung der vorstehenden Regelung berührt Ihre gesetzlichen Ansprüche nicht, soweit Sie zu privaten Zwecken als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bestellt haben.
Wir haften nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Bei Reparaturen an der Ware in Eigenleistung oder durch Dritte, die ohne unser schriftliches Einverständnis erfolgten, erlischt der Gewährleistungsanspruch an uns.
Die Fertigungstoleranz bei Folienzuschnitten liegt bei plus/minus einen Millimeter.
10. Gültigkeit der AGB
Mit einer Bestellung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Onlineshops (glasfolierung.at) anerkannt.
11. Datenschutz
Daten über Geschäftsvorfälle werden bei uns nach den gesetzlichen Vorgaben des österreichischen Rechts gespeichert und an zentraler Stelle verarbeitet. Es werden keine Adressen an Adresshändler weiterverkauft.
12. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Fa. Folientechnik Kurzmann vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Fa. Folientechnik Kurzmann dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
- Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Fa. Folientechnik Kurzmann der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
- Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Fa. Folientechnik Kurzmann bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
- Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Fa. Folientechnik Kurzmann ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet
13. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Alle Leistungen von Folientechnik Kurzmann (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
14. Termine/Verzögerungen/zusätzlicher Aufwand
Unsere Liefertermine werden telefonisch oder durch E-Mail avisiert und sind verbindlich! Die saubere und flüssige Montage muss zum Liefertermin möglich sein (Zutritt gewährleistet, Schaufenster ausgeräumt, keine übermäßige Schmutz- und Staubbelastung o.ä.)
Sollte die Folienapplikation beim Auftraggeber (trotz vorherigem Aviso) zu diesem Zeitpunkt aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein behalten wir uns vor, die uns entstandenen Kosten (zweite Anfahrt, Personalkosten,…) zu verrechnen.
In jedem Fall werden pauschal € 70,– für unseren zusätzlichen Aufwand verrechnet.
Bei Aufträgen über € 20.000,– netto behalten wir uns eine Vorauszahlung von einem Drittel der Auftragssumme vor.
Unsere Angebote sind freibleibend und beziehen sich auf die geschlossene Abnahme der angebotenen Waren und Leistungen. Bei Kürzung (Minderung) der Menge oder Maßänderungen behalten wir uns die Anpassung der Einzelpreise, bedingt durch die Neuumlage der Fixkosten und den Wegfall kalkulierter Mengenrabatte vor.
Die Folien werden üblicherweise im Hause auf Maß zugeschnitten. Der Kunde ist, speziell bei telefonischen und schriftlichen Aufträgen mit Maßangabe dafür verantwortlich, dass die richtigen Glasmasse übermittelt werden. Sollten die Naturmaße kleiner sein, werden die vom Kunden übermittelten Maße verrechnet, da diese auch zugeschnitten wurden.
Sollten vom Kunden generell falsche Maße übermittelt werden, müssen die Folien neu vorbereitet und daher der Materialwert der falsch zugeschnittenen Filme verrechnet werden
Bei Differenzen gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Befindet sich Folientechnik Kurzmann in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er die Fa. Folientechnik Kurzmann schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
15.Vorzeitige Auflösung
Folientechnik Kurzmann ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- a)die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- b)der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Fa. Folientechnik Kurzmann weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Fa. Folientechnik Kurzmann eine taugliche Sicherheit leistet.
16. Gewährleistung bei Montage durch Folientechnik Kurzmann
Da Verglasungen einer Vielzahl von Beeinflussungen ausgesetzt sind, kann keine Haftung bei möglichem Glasbruch übernommen werden. Dies gilt insbesondere bei nicht vollflächigen Beschichtungen mit Blend- und Hitzeschutzfolien auf ausdrücklichem Kundenwunsch. Es kann aus verlegetechnischen Gründen nach Applikation der Filme zur Bildung von leichten Wasserblasen unter den Folien kommen, diese trocknen (diffundieren) jedoch innerhalb von 2-4 Wochen aus der Folie heraus. Die nachträgliche Beschichtung von Glasflächen stellt keinen industriellen Standard dar. Vereinzelte Einschlüsse von Partikeln können nicht ganz ausgeschlossen werden. Aus montagetechnischen Gründen werden die Folien mit einem Abstand von 1-2 mm (kann variieren) zum Fensterrahmen verlegt. Die Folien werden in vorgegebenen Bandbreiten angeboten. Sollten die Glasmaße die Folienbreite in Länge und Breite übersteigen, werden Folienbahnen mit Ansatz verlegt. Dieses Verfahren beeinträchtigt nicht die Wirkungsweise der Folien und stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
Die Wirkungsweise speziell von UV-Folien beruht auf einem UV-Filter im Kleber, der den Bleichprozess um die fünffache Zeit verzögert .Die anderen Faktoren (Wärmeeinwirkung, Einfärbung der ausgestellten Waren, Materialstärke, Innenbeleuchtung..) können mit der Folie nicht beeinflusst werden, daher ist nicht ganz ausgeschlossen, dass auch nach Applikation der UV-Folien vereinzelt Waren ausbleichen können.
Das angebotene Material verfügt über eine kratzbeständige Oberfläche. Bitte beachten Sie, dass dieser Hardcoat nicht die Härte von Glas erreicht, aber den Einflüssen einer normalen Reinigung widersteht. Die erste Reinigung sollte ca. 4 Wochen nach Aufbringen der Folien erfolgen. Reinigungsempfehlung: Wasser, Fensterreiniger auf Alkoholbasis und Fensterleder verwenden.
Die Gewährleistung beträgt – sofern nicht anders schriftlich festgehalten – 5 Jahre bei innen verlegten und 3 Jahre bei außen vertikal verlegten Folien! Diese beinhaltet die Haltbarkeit der Folien, speziell das Ablösen, Abblättern und eventuelle farbliche Veränderungen der Folie ohne Fremdeinwirkung. Bei Garantieansprüchen sind die Reinigungsprotokolle vorzulegen. (2-malige jährliche Reinigung und Überprüfung der Silikonfugen/Fugenband sind in einem Protokoll zu dokumentieren!)
17. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
Folientechnik Kurzmann ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren
(„Fremdleistung“).
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Folientechnik Kurzmann wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
18. Abnahme der Folienmontage
Die Abnahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich durch den Kunden/Auftraggeber oder seinen Vertreter zu erfolgen.
Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teillieferungen und/oder Teilleistungen.
Wartezeiten werden mit einem Stundensatz von 49,98 Euro einschl. MwSt. berechnet.
Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel bis zu deren Beseitigung verweigert werden.
Auf eine schriftliche Fertigstellungsmitteilung von Folientechnik Kurzmann ist der Kunde/Auftraggeber verpflichtet, die Lieferungen und/oder Leistungen unverzüglich schriftlich abzunehmen.
Ist der Kunde/Auftraggeber Kaufmann und wird keine Abnahme verlangt, gilt die Leistung mit Ablauf von 14 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung durch Folientechnik Kurzmann als vom Kunden/Auftraggeber abgenommen.
Hat der Kunde/Auftraggeber die Lieferungen und/oder Leistungen der Fa. Folientechnik Kurzmann ganz oder teilweise in Benutzung genommen, gilt die gesamte Abnahme mit dem Ablauf von 7 Kalendertagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
19. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Der Rechnungsbetrag ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.
Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Folientechnik Kurzmann gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Fa. Folientechnik Kurzmann.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiteres verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Fa. Folientechnik Kurzmann die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Folientechnik Kurzmann sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
Weiteres ist Folientechnik Kurzmann nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zurBegleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Folientechnik Kurzmann für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
20. Eigentumsrecht
Alle Leistungen der Fa. Folientechnik Kurzmann, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Fa. Folientechnik Kurzmann und können von
Folientechnik Kurzmann jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck.
21 Urheberrechte
Sämtliche der von uns veröffentlichen Daten, insbesondere alle fotografischen Darstellungen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Verwendung, insbesondere Kopieren und öffentliches Zugänglichmachen, bleibt bis zu unserer schriftlichen Erlaubnis verboten.
22. Haftung und Produkthaftung
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Fa. Folientechnik Kurzmann und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Fa. Folientechnik Kurzmann ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
Jegliche Haftung der Fa. Folientechnik Kurzmann für Ansprüche, die auf Grund der von der Fa. Folientechnik Kurzmann erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Fa. Folientechnik Kurzmann ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Fa. Folientechnik Kurzmann nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige
Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Fa. Folientechnik Kurzmann diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Fa. Folientechnik Kurzmann.
Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
23. Werbezwecke
Folientechnik Kurzmann ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
24. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser Verkaufsbedingungen jederzeit vorzunehmen. Auf Ihre Bestellung finden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall finden sie auch auf Bestellungen Anwendung, die Sie zuvor getätigt haben). Falls eine Regelung in diesen Verkaufsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund durchsetzbar ist, gilt diese Regelung als abtrennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.
25. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Folientechnik Kurzmann und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
26. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Folientechnik Kurzmann die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Folientechnik Kurzmann und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Fa. Folientechnik Kurzmann sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Ungeachtet dessen ist die Fa. Folientechnik Kurzmann berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Stand November 2020